Feuerstättenschau
Die Feuerstättenschau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal innerhalb von sieben Jahren durch. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe und nur durch den örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfeger möglich.
Hoheitliche Aufgaben & Sicherheit
Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen, Kehrarbeiten und Messungen an Ihren Feuerungsanlagen – für sicheren Betrieb, saubere Abgase und rechtssichere Nachweise.
Die Feuerstättenschau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal innerhalb von sieben Jahren durch. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe und nur durch den örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfeger möglich.
Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Ihren Anlagen regelmäßig durchzuführen sind. Bewahren Sie ihn sorgfältig auf.
Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen, Abgasleitungen und Feuerstätten. Seit 2013 haben Eigentümer hierbei Wahlfreiheit; die Durchführung ist gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.
Messung der Abgasverluste und Emissionen an Feuerungsanlagen auf Grundlage der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
In Niedersachsen besteht für Wohnungen eine Rauchwarnmelderpflicht. Wir beraten zu Anbringung und Überprüfung, damit im Ernstfall frühzeitig gewarnt wird.
Die Feuerstättenschau ist hoheitlich und kann nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Alle übrigen Arbeiten sind – wie andere Handwerksarbeiten auch – frei am Markt verhandelbar.
Sie erhalten vom Bezirksschornsteinfeger einen Bescheid, der Art und Rhythmus der Arbeiten festlegt.
Der Termin für die Feuerstättenschau wird vom Bezirksschornsteinfeger angekündigt. Für freie Leistungen können Sie Ihren Wunschtermin anfragen.
Feuerstätten, Abgasanlagen und Aufstellräume müssen zugänglich sein. Bitte halten Sie Typenschilder und frühere Protokolle bereit.
Kehren, Überprüfen und Messen bzw. die Feuerstättenschau am Objekt.
Ergebnisse werden dokumentiert; festgestellte Mängel werden benannt und müssen innerhalb der gesetzten Frist behoben werden.
Nutzen Sie das Terminformular – gern mit Foto des Typenschilds oder vorhandenem Protokoll.