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Hoheitliche Aufgaben & Sicherheit

Feuerstätten & Brandschutz

Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen, Kehrarbeiten und Messungen an Ihren Feuerungsanlagen – für sicheren Betrieb, saubere Abgase und rechtssichere Nachweise.

Leistungen

Hoheitlich

Feuerstättenschau

Die Feuerstättenschau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal innerhalb von sieben Jahren durch. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe und nur durch den örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfeger möglich.

Hoheitlich

Feuerstättenbescheid

Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Ihren Anlagen regelmäßig durchzuführen sind. Bewahren Sie ihn sorgfältig auf.

Frei wählbar

Kehr- und Überprüfungsarbeiten

Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen, Abgasleitungen und Feuerstätten. Seit 2013 haben Eigentümer hierbei Wahlfreiheit; die Durchführung ist gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.

Frei wählbar

Abgasmessung

Messung der Abgasverluste und Emissionen an Feuerungsanlagen auf Grundlage der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).

Frei wählbar

Rauchwarnmelder

In Niedersachsen besteht für Wohnungen eine Rauchwarnmelderpflicht. Wir beraten zu Anbringung und Überprüfung, damit im Ernstfall frühzeitig gewarnt wird.

Die Feuerstättenschau ist hoheitlich und kann nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Alle übrigen Arbeiten sind – wie andere Handwerksarbeiten auch – frei am Markt verhandelbar.

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit: Fristen und Nachweise aus einer Hand im Blick
  • Sicherer Betrieb Ihrer Feuerstätten und Abgasanlagen
  • Saubere Abgaswerte nach den Vorgaben der 1. BImSchV
  • Frühwarnung im Brandfall durch geprüfte Rauchwarnmelder
  • Klare Trennung zwischen hoheitlichen und frei wählbaren Leistungen

Ablauf Schritt für Schritt

  1. 01

    Feuerstättenbescheid prüfen

    Sie erhalten vom Bezirksschornsteinfeger einen Bescheid, der Art und Rhythmus der Arbeiten festlegt.

  2. 02

    Termin abstimmen

    Der Termin für die Feuerstättenschau wird vom Bezirksschornsteinfeger angekündigt. Für freie Leistungen können Sie Ihren Wunschtermin anfragen.

  3. 03

    Zugang ermöglichen

    Feuerstätten, Abgasanlagen und Aufstellräume müssen zugänglich sein. Bitte halten Sie Typenschilder und frühere Protokolle bereit.

  4. 04

    Durchführung vor Ort

    Kehren, Überprüfen und Messen bzw. die Feuerstättenschau am Objekt.

  5. 05

    Dokumentation

    Ergebnisse werden dokumentiert; festgestellte Mängel werden benannt und müssen innerhalb der gesetzten Frist behoben werden.

Termin oder Rückfrage?

Nutzen Sie das Terminformular – gern mit Foto des Typenschilds oder vorhandenem Protokoll.

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